Herzlich Willkommen bei Ihren Glasfaserprofis!

Bei GWHtel steht Service für unsere Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Als Ihr regionaler Telekommunikationsanbieter sind wir nicht nur Ansprechpartner für das Glasfasernetz – wir sind auch Ihr verlässlicher Partner. Freundlich, kompetent und direkt vor Ort.

Ihre Anliegen – bei uns in den besten Händen

Ob Vertragsfragen, An- und Abmeldungen oder allgemeine Auskünfte: Unser engagiertes Kundenservice-Team unterstützt Sie kompetent und unkompliziert. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und finden gemeinsam die passende Lösung.

So erreichen Sie uns

  • Persönlich: Besuchen Sie uns gern während unserer Servicezeiten in unserem Kundencenter.
  • Telefonisch: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen zu unseren Öffnungszeiten beratend zur Seite.
  • Online: Ihre Rechnung können Sie bequem rund um die Uhr über unser Kundenportal einsehen.
  • E-Mail: Schreiben Sie uns – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Verlässlichkeit durch Nähe

Als kommunales Unternehmen kennen wir die Region – und die Menschen, die hier leben. Diese Nähe macht unseren Service persönlich, flexibel und vertrauensvoll. Wir arbeiten jeden Tag daran, unsere Leistungen weiter zu verbessern und Ihnen einen modernen, bürgernahen Service zu bieten.

Kontakt

GWHtel GmbH & Co. KG
Ostereschweg 9
25469 Halstenbek

Telefon: 04101 - 49 07 888
Fax: 04101 - 49 07 133

E-Mail: info@gwhtel.de

Öffnungszeiten: 
Mo - Do 8:00-15:00 Uhr
Freitag 8:00-13:00 Uhr

Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten

Kommt es zwischen dem Kunden und GWHtel im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Streit und beantwortet GWHtel die Kundenbeschwerde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei GWHtel oder hilft GWHtel innerhalb dieser Frist der Kundenbeschwerde nicht ab, kann der Kunde kostenfrei bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Referat 216
Schlichtungsstelle
Postfach 80 01
53105 Bonn

oder per Telefax 030/22480518

durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung einleiten (§ 47a TKG).
 
Dies kann schriftlich oder online auf dem entsprechenden Antragsformular der Bundesnetzagentur geschehen und soll die Darstellung des Sachverhalts, des Kundenbegehrens und den Nachweises des Versuchs einer Einigung mit GWHtel umfassen. Sollte der Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein und einen Schlichtungsantrag unter den vorgenannten Voraussetzungen bei der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur stellen, so ist GWHtel zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.
 
Weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor der Bundesnetzagentur sowie der Blanko-Antrag für ein Schlichtungsverfahren und die Schlichtungsordnung hat die Bundesnetzagentur im Internet unter der Domain www.bundesnetzagentur.de in der dort bereitgehaltenen Rubrik für Verbraucher veröffentlicht.

Umzugsmeldung – innerhalb des GWHtel-Versorgungsgebiets

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Meine neue Anschrift

GWHtel-Anschluss kündigen

Wir bedauern es sehr, dass Sie kündigen möchten und bedanken uns für Ihr Vertrauen in Halstenbeks schnellstes Netz.

Bevor Sie kündigen, denken Sie bitte an den folgenden Hinweis.

GWHtel ist bereits in vielen Objekten in Halstenbek verfügbar. Sollten Sie innerhalb von Halstenbek umziehen, können Sie Ihren GWHtel Vertrag ggf. einfach umbuchen. Zum Umzugsformular kommen Sie hier. Ja, ich ziehe in Halstenbek um.

Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und kann danach mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln und Ihre Rufnummer mitnehmen möchten, kündigen Sie bitte nicht selbst. Das erledigt Ihr neuer Anbieter für Sie.

Wichtig:

Sie können frühestens zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hierfür gelten die vereinbarten Kündigungsfristen. Sollten Sie keine Angaben zum Kündigungstermin machen, wird der Vertrag zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Sollten Sie aus Halstenbek wegziehen, räumen wir Ihnen ein Sonderkündigungsrecht ein. Die Kündigungsfrist beträgt dann 4 Wochen, auch wenn die Vertragslaufzeit von einem Jahr noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines Umzuges, teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit.

Umzug

So geht es weiter:

In den nächsten Tagen erhalten Sie die Kündigungsbestätigung von uns. Bitte denken Sie an die Rückgabe Ihres kostenfrei zur Verfügung gestellten GWHtel Fritz Box Routers. Nach dem Kündigungstermin können Sie Ihre @gwhmail.de E-Mailadresse noch 90 Tage weiternutzen, bevor der Zugriff dann nicht mehr möglich ist.

Hinweis zur Rechnung:

Unsere Rechnungen werden immer rückwirkend für den Vormonat erstellt. Daher erhalten Sie im Monat nach der Kündigung Ihre Schlussrechnung.

Änderung der Bankverbindung

Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Dann füllen Sie einfach die nachfolgenden mit * gekennzeichneten Felder aus. Wir ändern die Daten so schnell wie möglich in unserer EDV.

Häufige Fragen

Eingangsserver

  • POP3-Server: mail.wtnet.de Port: 110 (SSL-Port: 995)

Ausgangsserver

  • SMTP-Server: mail.wtnet.de Port: 25
  • Authentifizierung einschalten = beim Senden Passwort senden
  • Geben Sie bitte unter Anmeldeinformationen Ihren Benutzernamen (Ihre E-Mail-Adresse) und unter Kennwort Ihr Passwort ein

IMAP-Server: mail.wtnet.de Port 143 (SSL-Port: 993)

Empfehlung: Immer auf die SSL-Verbindung einstellen, wenn das Mailprogramm es zulässt

Anleitung Postfacheinrichtung

 

Zuletzt aktualisiert am 13. September 2022 von Anja Liedtke.

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Ihre Fragen – unsere Antworten zum GWHtel HDTV- Programm

Wie hoch ist die monatliche Servicepauschale für das GWHtel HDTV- Programm?

Für 7,50 Euro monatlicher Servicepauschale ist das HDTV- Programmpaket erhältlich.

 

Warum kostet das Paket der verschlüsselten Free-TV-HD-Programme eine monatliche Gebühr?

Bei der monatlichen Gebühr handelt es sich um eine technische Servicepauschale.

 

Ich möchte mitten im Monat das HDTV- Programmpaket buchen. Ist der Rechnungsbetrag für diesen Monat anteilig?

Nein, es muss immer ein voller Monat bezahlt werden. Die Bezahlung erfolgt ab dem Monat, in dem gebucht wird, die Freischaltung des Pakets kann sofort mit Bezahlung erfolgen.

 

Kann ich die SmartCard und das CI+-Modul auch per Post erhalten?

Nein, leider nicht. Ein Postversand der SmartCard und des CI+-Moduls ist nicht möglich.

 

Kann ich mein „altes“ CI-Modul oder meinen Kabelreceiver, den ich als PayTV-Nutzer

habe, weiter verwenden?

Nein, Sie müssen ein kostenpflichtiges CI+-Modul von uns erwerben. Dieses erhalten Sie in

unseren ServiceCentern. Sollten Sie kein Interesse am HDTV- Programmpaket (verschlüsselten FreeTV-HD-Programme) haben, können Sie natürlich Ihr altes CI-Modul weiter verwenden. Dieses gilt auch für die Kabelreceiver.

 

Muss ich für eine Zweit- oder Drittkarte für die verschlüsselten FreeTV-HD-Programme eine monatliche Gebühr zahlen?

Nein, es ist nur eine einmalige Aktivierungsgebühr von 19,00 € je Karte zu zahlen, sowie einmalig 39,90 EUR pro CI+ Modul.

 

Darf ich die Zweit- oder Drittkarte an einen Bekannten oder Nachbarn weitergeben?

Nein, die Zweit- oder Drittkarte ist ausschließlich für Ihre Wohneinheit gedacht. Die Nutzung der Zweit- oder Drittkarte außerhalb Ihrer Wohneinheit ist ein Vertragsverstoß und wird als

Betrugsversuch gewertet.

 

Werden von GWHtel Kabelreceiver für den Empfang des HD-Programmpakets angeboten?

Nein. Sie können sich im Fachhandel oder bei unseren Elektropartnern über die gängigsten Receiver informieren. Bei Fragen kommen Sie gern auf uns zu.

 

Kann ich mein TV-Gerät für den Empfang des HDTV- Programmpakets verwenden?

Ja, unter folgenden Voraussetzungen: Das TV-Gerät muss einen CI+-Slot (Einbauschacht für ein CI+-fähiges Entschlüsselungsmodul) haben und es muss ein CI+ Modul von GWHtel vorhanden sein. Wichtig ist die Angabe CI+ (das „Plus“ ist wichtig). Ein TV-Gerät mit einem normalen CI-Slot funktioniert nicht in Zusammenhang mit dem CI+-Modul von GWHtel. Die meisten Fernseher ab Baujahr Anfang/Mitte 2012 sind mit einem CI+-Slot ausgestattet.

 

Kann ich andere CI+-Module, z.B. von Sky, verwenden?

Nein, selbst wenn das Verschlüsselungssystem ebenfalls Conax ist, kann ein solches Modul von einem anderen Anbieter nicht verwendet werden. Es funktioniert ausschließlich das CI+-Modul von GWHtel. Dieses ist eine technische Sicherheitsmaßnahme, die wir aufgrund von Vorgaben der Programmanbieter umsetzen müssen.

 

Funktioniert Timeshift, wenn mein Gerät diese Funktionalität zur Verfügung stellt?

Ja, mit folgenden Einschränkungen: Timeshift funktioniert nur bei Verwendung eines CI+-Moduls von GWHtel und einer maximalen Aufnahmezeit von 90 Minuten.

 

Funktionieren Aufnahmen?

Ja, mit folgenden Einschränkungen: Bei Verwendung eines CI+-Moduls in Fernsehgeräten oder Kabelreceivern ist eine Aufnahme nicht möglich. Hier funktioniert nur Timeshift, sofern das Gerät dieses unterstützt. Die Aufnahme darf nur in verschlüsselter Form im Aufnahmegerät vorliegen und von dem Gerät abspielbar sein, mit dem die Aufzeichnung

stattgefunden hat.

 

Ich erhalte die Fehlermeldung „Sender nicht verfügbar“. Was kann ich tun?

Sofern die SmartCard und das CI+-Modul gepairt wurden, stecken Sie das CI+-Modul mit der

SmartCard in den Kabelreceiver oder das TV-Gerät und lassen Sie mindestens 5 Minuten eines der HDTV- Programm laufen. Bitte schalten Sie nicht um, sondern warten Sie und lassen Sie das Programm trotz ggf. eingeblendeter Fehlermeldung weiterlaufen. Die Freischaltung erfolgt dann in der Regel innerhalb dieser 5 Minuten.

 

Ich habe das PayTV-Paket deluxe bzw. deluxe XL. Kann ich damit das HDTV- Programmpaket empfangen?

Ja, Kunden des PayTV-Pakets deluxe und deluxe XL sind automatisch für GWHtel HDTV freigeschaltet. Sie können Ihre vorhandene SmartCard weiter verwenden. Zum Empfang des HDTV- Programmpakets benötigen Sie allerdings das GWHtel-CI+-Modul. Außerdem muss Ihre SmartCard entsprechend gepairt werden. Ansonsten fallen aber keine weiteren monatlichen Gebühren an.

 

Ich habe das PayTV-Paket deluxe bzw. deluxe XL und bin damit automatisch für HDTV

freigeschaltet. Ich möchte eine weitere SmartCard zum Empfang des HDTV- Programmpakets für einen weiteren Fernseher freischalten lassen. Wird diese weitere SmartCard als Erstkarte oder als Zweit- oder Drittkarte gewertet?

Die weiteren SmartCards werden als Zweit- bzw. Drittkarten gewertet, d.h. es fallen keine

monatlichen Servicepauschalen an, sondern nur die einmalige Aktivierungsgebühr.

 

Kann ich das Paket für den Empfang des HDTV- Programmpakets jederzeit kündigen? Gibt es eine Vertragslaufzeit?

Das Paket kann mit einer einmonatigen Frist zum Ende des jeweiligen nächsten Monats gekündigt werden.

 

Mögliche Einschränkungen bei Funktionalitäten wie Aufnahmen, Abspielbarkeit von Aufnahmen, Timeshift, Vorspulen bei HDTV im Überblick

Ihre Email-Adressen bei providerunabhängigen Anbietern (z.B. Google, Yahoo, GMX, Web) bleiben nach dem Wechsel weiterhin bestehen. Email-Adressen, die direkt vom Provider gestellt wurden (z.B. Telekom, Alice, Kabeldeutschland) stehen Ihnen nach dem Wechsel nicht mehr zur Verfügung. Ob ggf. eine kostenfreie Nutzung doch möglich ist, erfahren Sie von Ihrem derzeitigen Anbieter.

Es können alle Telefone, die ein Tonwahlverfahren(Mehrfrequenzwahlverfahren) zur Rufnummernwahl nutzen, weiterhin benutzt werden. Alte Telefonapparate, die noch das Impulswahlverfahren nutzen, können nicht weiter benutzt werden. Hierzu zählen insbesondere Telefonapparate mit Wählscheibe.

Die bestehenden Telefonleitungen- und dosen können weiterhin genutzt werden. Für den Empfang von analogen Radio- und Fernsehsendern können Sie Ihre bestehende Verkabelung weiterhin nutzen. Sofern Sie über eine 862MHz Koaxialverkabelung im Haus verfügen, empfangen Sie sogar über 180 digitale und 7 HD-Sender ohne zusätzliche monatliche Kosten. Für den Empfang benötigen Sie lediglich einen digitalen Kabel-Receiver (DVB-C). Unsere Internetprodukte können Sie über eine CAT5e Leitung oder über einen W-LAN Router (im GWHtel Endgerät enthalten) nutzen.

Nein, GWHtel schaltet und berechnet Ihren Anschluss erst, wenn der Vertrag beim bisherigen Anbieter fristgerecht gekündigt ist.  Auch wenn noch ein langfristiger Vertrag besteht.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, kündigt GWHtel die Verträge für Sie. Die Kündigung erfolgt am Tag der Installation des  Glasfaserübergabepunktes in Ihrem Anschlussraum. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie zu keinem Zeitpunkt doppelte Kosten tragen müssen, sowie zu keinem Zeitpunkt ohne einen Anschluss sind. Ihre bisherige Rufnummer können Sie bei einem Wechsel zu uns behalten (ggf. kostenpflichtig durch Ihren bisherigen Anbieter).

Die Hausanschlusskabel werden von der Straße aus bis in Ihren Keller bzw. den vorgesehenen Anschlussraum verlegt. Vorzugsweise wird der Hausübergabepunkt in die Nähe des vorhandenen  Anschlusskastens der Deutschen Telekom bzw. Kabel Deutschland gesetzt.

Folgende Dienstleistungen der GWHtel Techniker sind am Aufschaltungstag für Sie kostenlos:

  • Mitbringen und Anschließen der Fritzbox
  • Anschließen und Einrichten eines Telefons und Faxes an die Fritzbox
  • Einrichtung eines Internetzugangs für einen PC oder Laptop (per LAN oder WLAN)
  • Einrichtung des GWHtel TV-Anschlusses und Starten des Sendersuchlaufs bei einem TV-Gerät (bitte halten Sie dafür die Bedienungsanleitung Ihres TV-Gerätes bereit.)

Folgende Leistungen sind kostenpflichtig und werden nur von unseren Kooperationspartnern ausgeführt:

  • Anschließen von weiteren im Haushalt befindlichen PCs, Laptops, Telefone etc.
  • Inbetriebnahme von Telefonanlagen
  • Einstellung weiterer TV-Geräte in Ihrem Haushalt
  • Verlegung von Leitungen
  • Installation von Netzwerk-, Telefon- oder TV-Dosen
  • Montage von Steckern, Kupplung etc.

Schnittstellenbeschreibung nach § 5 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Schnittstellenbeschreibung nach §5 FTEG

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