SEPA-Bedingungen


Ich / Wir ermächtige(n) die GWHtel GmbH& Co. KG (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE94ZZZ00000507333), die fälligen – gegebenenfalls auch rückständigen - Beträge von meinem / unserem Girokonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Geldinstitut an, die von der GWHtel GmbH & Co. KG gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut / meiner Bank vereinbarten Bedingungen. Ich / Wir ermächtige(n) die GWHtel GmbH& Co. KG, die fälligen – gegebenenfalls auch rückständigen - Beträge von meinem / unserem Girokonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Geldinstitut an, die von der GWHtel GmbH & Co. KG gezogenen Lastschriften einzulösen.

Falls das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht für das Geldinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Bearbeitungsgebühren der beteiligten Banken für die Nichteinlösung einer Lastschrift, die von mir zu vertreten sind (z. B. Konto erloschen, keine ausreichende Deckung), gehen zu meinen Lasten. Die GWHtel GmbH & Co. KG wird den SEPA-Lastschrifteinzug vor Fälligkeit schriftlich ankündigen. Falls das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht für das Geldinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Bearbeitungsgebühren der beteiligten Banken für die Nichteinlösung einer Lastschrift, die von mir zu vertreten sind (z. B. Konto erloschen, keine ausreichende Deckung), gehen zu meinen Lasten.

 

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